Ist ein Mietinteressent oder einer der vorgesehenen Mitbewohner Eigentümer von mit Wohnraum bebaubaren oder überbauten Grundstücken oder Teilen davon, ist gemäss den Vermietungsrichtlinien der Gemeinde Küsnacht, die Zuteilung einer gemeinnützigen Gemeindewohnung ausgeschlossen. Sie werden auf die Registrierung für Wohnungen im freien Markt weitergeleitet... (
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